Hochzeitsplanung - Verliebt, Verlobt, Verheiratet - München, Rosenheim, Chiemgau

Die Verlobung

Vor wenigen Jahrzehnten noch war die Verlobung ein gesellschaftliches Muss.
Bis in die sechziger Jahre machte die Verlobung eine Liebesbeziehung überhaupt erst möglich, denn alles, was mit Sexualität zu tun hatte, war nur unter dem Aspekt der Ehe erlaubt. Heute interessiert es niemanden ob ein Paar, das eine gemeinsame Wohnung bezieht, verliebt, verlobt oder verheiratet ist. Daher hat die Verlobung ihren eigentlichen Sinn verloren.
Umfragen zeigen jedoch eine Wende an: „Werte wie Liebe, Treue und Geborgenheit, Bekenntnis zum Partner und Familie sind wieder aktuell“. Die Verlobung wird deshalb wieder gefeiert.Die Verlobung ist ein Heiratsversprechen und die Hochzeit findet meist schon in naher Zukunft statt.

Bekanntmachung
Um die Verlobung allen Verwandten, Freunden und Bekannten mitzuteilen, haben
die Verlobten verschiedene Möglichkeiten:

• Eine neutrale Form der Bekanntmachung ist das Zeitungsinserat.
• Die persönliche Art ist die gedruckte oder handgeschriebene Karte

Feiern können Sie die Verlobung ganz romantisch zu zweit oder im grossen Stil
mit Familie und Freunden. Die Verlobung wird zu Beginn der Feier
„offiziell“ bekannt gegeben. Häufig hält der Brautvater eine Rede. Anschließend bedankt sich der Bräutigam mit einigen Worten für die Aufnahme in den Kreis der Familie. Danach steckt er seiner Braut den Verlobungsring an den Ringfinger der linken Hand. Auf die Frischverlobten wird mit einem Glas Sekt angestoßen.

Der Verlobungsring
Die Trauringe werden in der Regel zunächst als Verlobungsringe an dem linken Ringfinger getragen. Es gibt aber auch den Trend zu besonderen Verlobungsringen
zu beobachten. Beliebt ist der Ring mit Stein, der später zum Ehering als so genannter „Aufsteckring“ paßt. Welche Ringe das Brautpaar wählt hängt vom Geschmack und letztendlich vom Geldbeutel ab. Wenn Sie die späteren Eheringe als Verlobungsringe tragen können Sie diese bereits gravieren lassen. In den Ring der Braut wird der Vorname des Mannes verewigt, in seinen Ring der der Braut. In beide Ringe kommt das Verlobungsdatum. Später wird zudem das Hochzeitsdatum eingraviert. So kann in Zukunft keiner den Hochzeitstag vergessen.



Die rechtliche Seite der Verlobung
Die Verlobung ist das Versprechen zweier Menschen, einander zu heiraten.
Das Heiratsversprechen kann allerdings nicht erzwungen oder eingeklagt werden.
Vor dem Gesetz gilt die Verlobung als Vertrag. In Sinne der Strafgesetze gelten
die Verlobten als Angehörige und können die Aussage verweigern. Sollte einer
der Partner die Verlobung lösen, kann das rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Man kann durchaus Schadenersatz für das bereits gekaufte Brautkleid oder den Hochzeitsanzug verlangen. Verlobungsgeschenke müssen zurückgegeben werden, u.a. auch die Liebesbriefe.

Wer die Verlobung löst darf nicht überrascht sein, wenn der enttäuschte
Ex-Partner seine Liebesbotschaften wiederhaben möchte!